Wieso tätowiert ihr erst ab 18 Jahren ? 

Ganz einfach:

Das Tätowieren wird als Körperverletzung angesehen und ist auch so im StGB vermerkt.

( Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, die Dermis, eingestochen. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem Vorgang tatbestandlich um eine Körperverletzung gemäß §223 Abs.1 StGB. ) 

Du musst also 18 Jahre alt und volljährig sein, um hier einzuwilligen. 

Selbst mit einer Einverständnis Erklärung deiner Eltern oder Anwesenheit deiner Eltern können wir hier nicht nachgeben. Das wäre ein zu großes Risiko, falls etwas passiert.

Wir möchten auf der sicheren Seite sein und du dir im Klaren, ob du die Tätowierung zu 100% möchtest und dich nicht von äußeren Meinungen beeinflusst wird. Du sollst selbst entscheiden.

  • Leider haben wir schon oft erlebt, dass gerade Eltern oft in ein Tattoo „hineinreden“ oder es so verändern wollen, dass es ihnen gefällt. Stelle dir nun vor, du bist unter 18, deine Eltern müssen ihr Einverständnis geben, haben am Motiv aber etwas auszusetzen. Im Endeffekt wird es dann nie so werden, wie du es dir gewünscht hättest. Also warte lieber, bis du es selbst entscheiden kannst.
  • Uns gegenüber kann in so einem Fall leider auch unrecht getan werden. Im Nachhinein könnte man uns wegen Körperverletzung Minderjähriger anklagen, das möchten wir natürlich in jedem Fall vermeiden.
  • Solltest du schon 18 oder über 18 sein, aber jünger aussehen, nehme es uns bitte nicht übel, wenn wir nach deinem Ausweis fragen, wir möchten nur sicher gehen. 
  • Das Szenario, dass du ein paar Tage später mit deinen Eltern vor unserer Tür stehst und diese sauer sind und uns anzeigen möchten, weil wir eine minderjährige Person tätowiert haben und die Eltern nicht einverstanden waren, würden wir gerne alle vermeiden.
  • Natürlich kann es auch immer passieren, wenn du noch keine 18 bist, und dich mit dem Einverständnis deiner Eltern tätowieren lässt, diese oder du, die Meinung ändern. Dann müssen wir die Kosten für eine eventuelle Entfernung oder Weiteres tragen oder noch schlimmer, es tritt ein Rechtsstreit ein. Das möchten wir nicht. 

Summa Summarum:

Auch wenn du einen ausgereiften Tattoowunsch hast, warte bitte ab, bis du 18 und Erwachsen bist. Dann kann dir nichts passieren und uns auch nicht. 

Einen Beratungstermin kannst du aber dennoch ausmachen, auch wenn du noch nicht volljährig bist. 

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